Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 3) – Version: "Variante C Fachbereiche Bund"

Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Diözesanvorstände;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Beauftragten für Internationales;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
  • die Beauftragten für Internationales und
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.

87. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:

  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften.
  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.